Kleinzehendeformitäten: Verformung der Kleinzehen
Eine Verformung der Kleinzehen, Kleinzehendeformitäten, (Hammerzehe, Krallenzehe, Mallet-Zehe etc.) kann Folge einer Veranlagung, einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Fehlbelastung (z. B. durch ungeeignetes Schuhwerk) sein. In Abhängigkeit von Ausmaß der Deformität und Dauer des Krankheitsgeschehens verursacht sie starke Schmerzen und erschwert ein beschwerdefreies Abrollen des Fußes beim Gehen.
Je nach Art und Schwere der Deformation der Kleinzehen kommen unterschiedliche Operationsmethoden zur Anwendung.
Weichteilprozeduren
So lange das betroffene Kleinzehengelenk eine ausreichend gute Beweglichkeit aufweist, können sogenannte „Weichteileingriffe“ ohne Bearbeitung der Gelenkknochen angezeigt sein. Dabei handelt es sich zumeist um die operative Ablösung, Verlängerung oder die Verlagerung einer Sehne (z. B. „FDL-Transfer“).
Resektionsarthroplastik
In Fällen, in denen die Erhaltung des Gelenkes nicht mehr angezeigt ist, kann das geschädigte Gelenk teilentfernt werden. Dabei wird von einem der gelenkbildenden Knochen etwas Knochensubstanz abgetragen und ein weichteilgefülltes „Pseudogelenk“ geschaffen.
Arthrodese (Versteifung, Stabilisierung)
Wenn es bereits zu einer schmerzhaften Zerstörung des Zehengelenkes gekommen ist, kann eine operative Stabilisierung die Fehlstellung optimal beheben. Unter Einbringung eines kleinen Spezialimplantates („PipTree“) wachsen die zuvor knorpelbefreiten aufeinandergeschobenen Gelenkflächen in einer anatomisch physiologischen Stellung zusammen. Das Titanimplantat muss nach der Ausheilung nicht entfernt werden. Die Versteifung eines Zehengelenkes stellt keine nennenswerte Beeinträchtigung beim Gehen oder Laufen dar. Sie führt aber in der Regel zur Schmerzfreiheit, hebt die Fehlstellung kosmetisch auf und stellt die Stabilität des Gelenks wieder her.
Auch bei den oben beschriebenen Eingriffen trägt der Patient nach der Operation einen Vorfußentlastungsschuh, mit dem die Belastung des operierten Fußes sofort möglich ist.
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